FATBEAT Unterschreiben darf der Spieler jederzeit bei jedem anderen Verein (sofern Erlaubnis des abgebenden Vereins oder Zusage, dass bei einer Eingung mit dem Spieler die AK gezahlt wird), beim Verband gemeldet werden kann er halt erst, sobald die Transferfenster offen sind. Bei Szobo ist es halt so, dass der (potenziell) aufnehmende Verein die Zusage zur Zahlung der AK (sofern Einigung mit Szobo) schon vor dem 14.12. geben muss. Eventuell muss dafür sogar mit Szobo die Einigung zu besagtem Datum feststehen, das hängt aber von der individuellen Vertragsausgestaltung ab. (Gehen wir davon im Szenario unten mal aus)
Um es nochmal etwas bildlicher zu machen: Am Mittwoch verlieren wir gegen Atletico. Am Donnerstag in der Früh kommt Reiter ins Büro und findet ein Schreiben von den Bayern vor, dass sie die AK ziehen werden, sollte es zu einer Einigung mit Szobo kommen. Dann müssen Sie mit Szobo bis 14.12. die Einigung haben, alles zu parperi bringen und Salzburg über das Ziehen der AK benachrichtigen. Sollten sie diese Deadline aber nicht einhalten (können) verfällt die AK ud sie müssen das zahlen, was Salzburg will, wenn sie Szobo weiterhin haben wollen.