mbonheur
Normalerweise gilt in Rechtsmittelverfahren das “Neuerungsverbot”. Ich darf keine Tatsachen geltend machen, die ich schon in 1. Instanz hätte vorbringen koennen. So ist es jedenfalls beim Gericht. Die “eigene Arbeit” hätte er also schon vor der erstinstanzlichen Entscheidung einreichen müssen. Aber an der Uni gelten etwas andere Regeln und da hätte ihm auch eine neue Arbeit nichts genützt