Nach Ende des Winter-Transferfensters hat sich das auch mit der Verpflichtung vereinsloser Spieler erledigt.
Vereinslose Spieler darf man zwischen den Transferfenstern 1 und 2 (also von September bis Januar) noch verpflichten, aber nicht mehr nach Ende von Transferfenster 2 (also nach der Schließung des Winter-Transferfensters in unserem Fall).
Wäre ja sonst unfair, wenn sich Teams quasi theoretisch bis zum allerletzten Spieltag, also in der ultimativen Meisterschafts-Entscheidung, jederzeit noch neue Leute holen könnten, die halt gerade vereinslos sind.
Auch Ulmer, der schon seit 1. Juli 2024 vereinslos ist, darf jetzt zB nicht mehr bei einem österreichischen Erst- oder Zweitligisten unterschreiben bzw. dürfte er halt trotz Unterschrift nicht eingesetzt werden. Er darf nur in Länder, die jetzt immer noch ein offenes Transferfenster haben.