Ultimate84
Also zivilrechtlich kann dir sicher gar nichts passieren, weil es nur im (Verwaltungs-) Strafrecht Strafen im Sinne von disziplinären oder physisch wirksamen Maßnahmen gibt.
Und ich bin zwar nicht gefragt, aber das Verschlechterungsverbot gilt im Strafrecht nur bei Rechtsmittel des Angeklagten, nicht des Staatsanwalt, also kann ein Gericht auf Grund des Rechtsmittels des Staatsanwalts die Strafe erhöhen. Wird wohl auch im Fußball so sein, weil es keinen Grund gibt, dass eine höhere Instanz nicht zur Meinung kommen dürfen sollte, dass eine Strafe zu mild ist, wenn die anklagende Partei das behauptet.