Rainman80
Nein, das sehe ich anders. Abs. 2 ist eindeutig, KEIN TAUSCH GESTATTET
2) Ein Platztausch ist nicht gestattet.
Abs. 3 lässt zu, daß der ÖFB das Heimstadion aus den genannten Gründen sperrt. Absatz 2 wird dadurch aber nicht aufgehoben. Nur das Heimstadion ausgeschlossen.
(3) In außergewöhnlichen Fällen, in Fällen zur Sicherung des Bewerbes (z.B. Einhaltung von Spiel-
terminen), aus Sicherheits- und infrastrukturellen Gründen (gemäß den infrastrukturellen
Richtlinien für den ÖFB-Cup) sowie aus gesundheitspolitischen Gründen (z.B. Nichtvorliegen
eines tauglichen COVID-Präventionskonzeptes oder fehlende infrastrukturelle Gegebenheit zur
Sicherung von Spieler und Betreuer) ist es der ÖFB-Geschäftsführung gestattet vom Heimverein
Unterlagen und Dokumente anzufordern und allenfalls die Austragung von Cupspielen im Stadion
des Heimvereins zu untersagen und den Heimverein zu verpflichten, das Spiel in einem anderen
Stadion auszutragen.