Pippo
Ok, danke. Du beziehst dich wahrscheinlich auf den nachstehenden Passus
Der zuständige Strafausschuss kann im Rahmen des ihm
übertragenen Zuständigkeitsbereiches korrigierend oder ergänzend tätig werden.
Ohne Anzeige kann der Strafausschuss aber nicht tätig werden.
Eine Anzeige können gemäß § 81 aber nur:
a) Spieloffizielle;
b) das Leitungsgremium eines Verbandes oder des ÖFB, sowie von diesen ermächtigte
Personen;
c) der unmittelbar betroffene Verein gegen die Beglaubigung eines Spieles (z.B. §§ 103f)
einbringen.
Jetzt wird es der Schiedsrichter wahrscheinlich nicht mehr machen. Fraglich ist, wer die Leitungsgremium eines Verbandes sind. Die würden noch über bleiben.
Wird interessant. Der einzige ähnlich gelagerte Fall, wo ohne Rote gesperrt wurde, war meines Wissens nach Sekagya gegen Wacker. Und in die andere Richtung (rot ohne Sperre) Hinteregger im Cup. Schon spannend, dass nur uns solche tollen Fälle betreffen.