Normalerweise wird auch das Nettoeinkommen herangezogen, aber beim Schätzen der Vermögenswerte werden sie wohl nicht auf 50.000,- Euro kommen …
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 40 Verhängung in Tagessätzen
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.