AlexRodriguez
Ich bin auch nicht in der Lage vom Burgstaller. Aber eine ernstgemeinte Entschuldigung kann bzw. muss man aus meiner Sicht annehmen, weil die Entschuldigung selbst hat ja nichts mit der Handlung zu tun. Das ist einmal passiert und muss aufgearbeitet werden. Nur wegen der Entschuldigung ist die Arbeitsunfähigkeit nicht weg oder abgegolten.
Mit der Annahme der Entschuldigung akzeptiere ich ja nur die Reue der anderen Person. Damit bestätige ich sicherlich nicht, dass der Schaden Vergeben und Vergessen ist.