salzmann Angesichts eines solchen Verhaltens find ich es schon nahezu obszön, dass Spieler ihr Recht auf ein Training mit der Mannschaft einklagen können.
Dem Verein sind die Hände gebunden wenn ein Spieler unentschuldigt fehlt, wenn dieser aber entscheidet doch wieder trainieren zu wollen, muss man ihm das in vollem Umfang ermöglichen, dezente Schieflage in der Rechtssprechung würd ich sagen.