Patz026 ich denke eine Strafe würde sich auf spiele beziehen und nicht Training?
Gesperrte Spieler dürfen weder am Mannschaftstraining teilnehmen noch die Infrastruktur des Vereins nutzen. Sie können frühestens in den letzten beiden Monaten vor Ende der Sperre bzw. nach Verbüßung von drei Viertel wieder mitmachen.
https://documents.uefa.com/viewer/document/Y~yKYKMou3Atqo7H3L5QcA
Und eine Anrechnung der Zeit, wo sie weder gespielt noch trainiert haben, ist anscheinend nur möglich, wenn man selbst schriftlich eine "vorläufige Sperre" beantragt.
Dafür gibt es ein paar Ausnahmen bzw. Reduzierungsgründe, falls nicht wissentlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde - also vielleicht geht das Ganze ja doch noch gut aus.