Ich muss das auch immer wieder nachlesen.
Ein Spieler kann auf Liste B eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 1999 geboren wurde und zwischen seinem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt seiner Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinander folgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt war.
Edit: Eigenbauspieler sind nicht ganz dasselbe und können bei Nichterfüllung die Liste A einschränken (Kein Verein darf während der Spielzeit mehr als 25 Spieler auf der Liste A haben. Mindestens acht Plätze sind für „lokal ausgebildete Spieler“ reserviert, von denen höchstens vier „vom Verband ausgebildet“ sein dürfen.). Ohne nachzupürfen fehlen uns aktuell wohl sogar vom Verein ausgebildete Spieler, um den Kader auszuschöpfen. Der ist aber gar nicht groß genug, wenn man Verletzte und B-Kader-Spieler ausklammert, dass man jemanden streichen müsste.