Sachverhalt entspricht meiner Meinung nach einem Gewährleistungsfall, da es sich zumindest um einen geringfügigen Mangel handelt. —> Verbesserung bzw. Austausch der Ware geht wohl nicht mehr, da Bestand ausverkauft, somit kommt nur Preisminderung und als ultima ratio Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage. Preisminderung wurde akzeptiert, damit Sachverhalt angeschlossen.
Wissensstand “Grundzüge des Rechts” aus dem BWL-Studium 🤓