Bei der Steuerberater-EXPO kann er dann ja allen Experten erklären, dass das mit der Selbstanzeige nur ein billiger Trick war, bei dem er (aber zumindest sein Anwalt) von Vornherein wusste, dass das nichts (mehr) bringt.
Vortragsthema für Uli: “How not to do Steuerhinterziehung”
Einfach mal den Text durchlesen, dann muss man die Mär der (misslungenen?) Selbstanzeige nicht dauernd (fälschlicherweise) wiederholen:
Warum hat Hoeneß’ Versuch, sich reinzuwaschen, nicht funktioniert? Im Paragrafen 371 der Abgabenordnung stehen die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige: “Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach Paragraf 370 bestraft.”
“In vollem Umfang” — an dieser Anforderung ist Hoeneß letztlich gescheitert. Man hat nur eine Chance auf diese Selbstanzeige, und bei der muss nach deutschem Recht jedes Handelsgeschäft mit den Daten für Ankauf und Verkauf sowie dem jeweiligen Ertrag aufgeschlüsselt sein. Das haben Hoeneß und seine Berater in der Kürze der Zeit nicht hinbekommen. Dass in der Selbstanzeige als mögliche Größenordnung für den erzielten Gewinn etwa 130 Millionen Euro angegeben wurden und die Finanzbehörden daraus eine mögliche Höhe der Steuerschuld hätten ableiten können, reicht formal nicht aus. Denn Einnahmen und Ausgaben müssen in tatsächlicher Höhe angegeben und nachgewiesen werden, damit das Finanzamt eine zutreffende Steuerfestsetzung vornehmen kann. Darum war schon die zweite Selbstanzeige verlorene Liebesmüh’ und erst recht der Versuch, am ersten Prozesstag am Montag noch Informationen nachzuschieben.
Der Bayern-Aufsichtsratschef hätte nur dann eine Chance gehabt, wenn zwischen seinen Angaben und der tatsächlichen Steuerschuld nur geringfügige Abweichungen bestanden hätten. Das hat der Bundesgerichtshof. Im Jahr 2011 entschieden. Nach dessen Rechtsprechung ist die Selbstanzeige bei solchen kleinen Differenzen nicht unwirksam. Maximal dürfen es fünf Prozent sein. Bei Hoeneß liegen die hinterzogenen Steuern aber um ein Mehrfaches (also mehrere Hundert Prozent) über dem, was in der Selbstanzeige eingeräumt wurde.
https://rp-online.de/sport/fussball/bayern-muenchen/warum-die-selbstanzeige-bei-uli-hoeness-nicht-funktionierte_aid-20341993