Aphox 40.000 Euro zahlen eben mal so nebenbei
Die 40k sind ja strafrechtlich (an die Republik Österreich). Von dem, was er dem Opfer noch zusätzlich gezahlt hat (außergerichtliche Einigung, um zivilrechtlich “freizukommen”), ist keine Rede.
Kann sicherlich einer der versierten Juristen hier korrigieren, aber ich hab das aus einem ähnlichen Fall so mitbekommen, wenn auch nicht “Prügelattacke”, sondern anders gelagert.
Da ist sicherlich mehr Geld geflossen. Also ja, freikaufen.
Verstehe eh nicht, warum man dies strafrechtlich bei einer mutwilligen Körperverletzung machen kann.