Chris ich würds mir so wünsche, dass die das mit der Eigenvermarktung wirklich machen. Die würden so untergehen und schuld wären natürlich wieder die anderen, auch wenns keine anderen mehr gibt.

Es weden einige sponsoren ein „genaues auge“ auf die weitere entwicklung werfen.
Des weiteren werden dinge lt. vorgeschlagenem maßnahmenkatalog umgesetzt und ausgewertet. Auch das wird man genau beobachten.
Der sk rapid wird mit einer bedingten geldstrafe von xxxx euros belangt.
Die offiziellen bekommen eine x strafe und dürfen an den nächsten x spielen nicht teilnehmen.
Die betroffenen spieler müssen xy aktion zur aufklärung machen und dürfen an xy spielen nicht teilnehmen.

Dann berufung.

Die hälfte hinfällig oder wertlos.

Wie lang brauchen die?

Wird sowas nicht immer erst 1 Tag später veröffentlicht?
Ich achte da nie so aufs Datum 😆

    Wahrscheinlich wird gerade über die Strafe für die Austria beraten, die mit ihrem “schwulen” Violett die Rapid-Riege provoziert hat. 🧔🏻

      ecomo eher werden sie beraten wie sie der Öffentlichkeit die sehr milde Strafe als gerechtfertigt verkaufen können

      Aphox kommt wahrscheinlich drauf an wie langs heut noch im Wirsthaus sitzen

      ecomo ich erwarte ja eher sowas in der Art:

      Nach langen, ausführlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen des SK Rapid Wien, konnten wir davon überzeugt werden, dass alle Vorkommnisse lediglich bsoffene Gschichten waren. Nachdem diese ja auch gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, und alle Beteiligten ja so eigentlich eh nicht sind, sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass ernsthafte Konsequenzen ja eigentlich kontraproduktiv sind und haben uns daher dafür entschieden, nur lächerliche Witzstrafen auszusprechen. Eine Notwendigkeit, hier ein Zeichen zu setzen, sehen wir nicht. Simma mal ehrlich, ein bisserl oaschwoam sind die Violetten ja wirklich. Wir bedanken uns bei Rapid für die Geldkoffer… äh die geleistete Überzeugungsarbeit und verbleiben mit grüß-weißen… äh sportlichen Grüßen!
      Ihr Senat der Österreichischen Sissiliga!

      ChatGPT empfiehlt folgende Maßnahmen:

      1. Eine Geldstrafe in beträchtlicher Höhe, um die Ernsthaftigkeit des Verstoßes zu unterstreichen.
      2. Punktabzug in der laufenden Saison, um den sportlichen Wettbewerb fair zu halten.
      3. Verpflichtende Schulungen für Spieler und Mitarbeiter des SK Rapid über Diversität und Inklusion.
      4. Eine öffentliche Entschuldigung seitens des Vereins an die LGBT+-Gemeinschaft und an den FK Austria Wien.
      5. Die Verpflichtung des Vereins, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern, einschließlich interner Disziplinarmaßnahmen für Spieler, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen.

        greez
        Ob der Strafsenat mit der KI mithalten kann?
        Ich bezweifle es.

        greez so eine Aussendung wäre doch viel zu professionell für die österreichische Bundesliga 🤣🤣

        ecomo Ja und dann kommt doch noch raus das wir Schuld daran sind 🤣

        • ecomo hat auf diesen Beitrag geantwortet.
        • ecomo gefällt das.

          Anzeigen gegen den SK Rapid:

          SK Rapid: § 112 Abs. 2 – Diskriminierung; Abzug von drei Punkten bedingt bis 04.03.2026 nachgesehen.

          Steffen Hofmann (Geschäftsführer): § 111 Abs. 2 – Ehrverletzung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für zwei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026).

          Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026). Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

          Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 - Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
          Marco Grüll: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
          Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
          Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
          Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.

          Funktionssperren: Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb - u.a. Spielfeld, Spieler- und Betreuerbänke, Spielertunnel sowie Kabinen. Die Funktionssperre beginnt bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und endet mit Spielende.

          Workshops: Den Akteuren wird aufgetragen, an drei Workshops im Ausmaß von jeweils einer Stunde in Schulen zum Thema Diskriminierung innerhalb von 12 Monaten teilzunehmen und den Veranstalter der Workshops in Schulen binnen vier Wochen ab verbandsinterner Rechtskraft zu benennen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der die Workshops abhaltenden Institutionen zu erbringen. Die bedingte Nachsicht kann bei Nichterfüllung der Auflage widerrufen werden.

          Begründung des Senat 1:

          „Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen.“