Der eigens einberufene Lizenzsenat des ÖFB hat erstmals getagt und in erster Instanz über die AKA- und NWZ-Lizenzen für die kommenden vier Spielzeiten entschieden.
Allen antragstellenden Vereinen und Landesverbänden wurden die jeweiligen AKA- bzw. NWZ-Lizenzen unter Auflagen für die kommenden vier Spieljahre, beginnend mit der Saison 2024/25, erteilt.
Insgesamt 15 Vereine bzw. Landesverbände hatten einen Antrag für eine AKA-Lizenz gestellt. Die Bepunktung erfolgte nach einem objektiven und transparenten Bewertungskriterien-Modell. Da gemäß Regulativ nur die zwölf punktebesten lizenzierten Akademien am Bewerb der ÖFB-Jugendliga teilnahmeberechtigt sind, erfolgt nach Rechtskraft dieser Entscheidung die Zuordnung der zwölf punktebesten lizenzierten Akademien zum Bewerb der ÖFB-Jugendliga.
Die drei weiteren lizenzierten Akademien sowie die elf lizenzierten Nachwuchszentren sind am Bewerb der ÖFB-Jugendregionalliga teilnahmeberechtigt. Um eine NWZ-Lizenz haben zwei Bewerber mehr angesucht als in der laufenden Saison 2023/24.
Antragsteller AKA-Lizenz (ohne Ranking, in alphabetischer Order)
AKA Hypo Vorarlberg, AKA Steiermark-Sturm Graz, AKA Tirol, FC Flyeralarm Admira, FK Austria Wien, Fußballakademie Burgenland, Fußballakademie St. Pölten NÖ, GAK 1902, LASK, Red Bull Fußballakademie, RZ Pellets WAC, SK Austria Klagenfurt, SK Rapid, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg
Antragsteller NWZ-Lizenz (ohne Ranking, in alphabetischer Order)
DSV Leoben, FAC Wien, First Vienna FC 1894, Fußballclub Pinzgau Saalfelden, KSV 1919, SC TWL Elektra, SKN St. Pölten, SKU Ertl Glas Amstetten/AFW Waidhofen/Ybbs, SPG Wels (erstmaliger Antragsteller), SV Horn/Hollabrunn, SV Stripfing-Weiden/1. Fortuna Wiener Neustädter SC (erstmaliger Antragsteller)