AlexRodriguez
Daß hier eine Anzeige gemacht wurde, hat nichts mit „Typisch Red Bull“ zu tun. Da das „beschüttete“ Auto zu 100% kaskoversichert war, war der Lenker sogar dazu verpflichtet, eine polizeiliche Meldung zu machen. Vandalismusschäden sind lt. Kasobedingungen zur Anzeige zu bringen, da die Versicherung ansonsten nicht leisten muß. Als Nutzer eines Firmenwagens willst du sicher nicht, daß dein Arbeitgeber auf dem Schaden sitzen bleibt und schlimmstenfalls du selbst für den Schaden aufkommen musst. (Durch die Meldung und darauffolgende Ausforschung des Täters kann die leistende Versicherung den Schaden beim Täter regressieren)
Soll ich das auch im ASB posten? Ich könnte auch die maßgeblichen Paragraphen lt. VersVG dazuschreiben. Bin nur zu faul, das Posting zu suchen. 🙂