Ultimate84 Hab das nur nebenbei verfolgt, dass er offensichtlich überhaupt nicht einsichtig ist, wusste ich zum Beispiel nicht.
Wenn er das wäre, gäbe es wohl längst ein Urteil. Oder eben eine Diversion wie bei Gersbeck.
Ergänzend muss man dazu vielleicht auch wissen, in einer Revision wird (anders als in der Berufung) ein Urteil lediglich auf Rechtsfehler geprüft. Neue Beweise sind im neuen Verfahren nicht zugelassen. Diese dürften in gegenständlichem Fall schon ziemlich erdrückend sein, weil es ja bereits in zwei Instanzen zu einem Schuldspruch kam.
Klar, man muss es abwarten, aber eine neuerliche Verurteilung sehe ich im Rahmen meines Laienverständnisses als doch sehr wahrscheinlich an. Aber ich bin kein Jurist, vielleicht ist ein solcher hier ja auch anwesend und kann mich notfalls korrigieren.
Aber, und das muss man auch klar sagen, bis es soweit ist, gilt die Unschuldsvermutung.