FC Liefering | Der Kader
Vielleicht zieht Jimmy dann einfach nach Salzburg um.
DerLord Gibt doch eine Sonderregelung. Hat eh irgendwer geschrieben. Wäre es nicht möglich, dann wäre Freund ja nicht so blöd gewesen und hätte sich mit einer Leihe beschäftigt...
Quaschner 2.0 wäre schon was.
chrischinger86 Oder vielleicht zieht Junior einfach zu Jimmy in die Wohnung in Vorarlberg. Pendelt dann halt einfach täglich nach Salzburg...
chrischinger86 bin eh schon die hälfte meiner zeit im Salzburger Land
Phistar Das Bünderromanisch - bei uns eher als Rätoromanisch oder einfach Romanisch genannt ist eine wunderbare Sprache. Hinter Chur in Richtung St. Moritz sind die Dörfer die vor Tradition strotzen. Dort wo der Inn entsteht und dann sich wild durch das Engadin hin zum Tiroler Oberland drängt. Dort ist die Welt noch in Ordnung.
DerLord Und wo soll die sein? In dem damals geposteten Ding auf jeden Fall nicht.
https://sportv2.orf.at/stories/2296641/
Das wurde im Juni 2018 angepasst und Quaschner zB war schon vorher in der gleichen Konstellation nicht möglich. Wenn man mir eine ordentliche Quelle findet,dass es eine Corona-Ausnahmeregelung sei, dann nur her damit
mbonheur Habe jetzt kurz recherchiert und das hier gefunden.
Ein Spieler kann in der Zeitspanne vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres bei maximal drei
Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für Bewerbsspiele von lediglich zwei
Vereinen spielberechtigt. Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30 Juni 2021 sind Spieler für
höchstens drei Vereine spielberechtigt
Dieses Dokument ist normalerweise relevant.
4.
Ein Spieler kann in einer Spielzeit bei maximal drei Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für ofizielle Spiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt, vorbehaltlich der nachfolgenden vorübergehenden
Ausnahmen. Abweichend von diesem Grundsatz ist ein Spieler, der zwischen
zwei Vereinen wechselt, die jeweils an Verbände mit sich überschneidenden
Spielzeiten angegliedert sind (d. h. Spielzeitbeginn im Sommer/Herbst bzw. im
Winter/Frühjahr), in der betreffenden Spielzeit unter Umständen bei ofiziellen
Spielen eines dritten Vereins spielberechtigt, sofern er seine vertraglichen Verplichtungen gegenüber seinen früheren Vereinen in vollem Umfang erfüllt
hat. Die Bestimmungen bezüglich der Registrierungsperioden (Art. 6) und der
Mindestlaufzeit eines Vertrags (Art. 18 Abs. 2) sind ebenfalls einzuhalten.
Seite 12
mbonheur Hast recht. Ist alles ein wenig seltsam. So wie ich das jetzt verstehe, ist grundsätzlich geregelt, dass ein Spieler pro Saison nur für zwei Vereine spielberechtigt ist. Aber seit dem 1. Juli 2021 gab es aus irgendeinem Grund (Corona?) eine Abänderung , dass man pro Saison für drei Vereine spielberechtigt ist. Wäre jetzt meine Interpretation...
DerLord seit dem 1. Juli 2021 gab es aus irgendeinem Grund (Corona?) eine Abänderung
Herbert-Ayahuaska Du bist ein Astronaut?!
Sorry falls ich für Verwirrung gesorgt habe. Aber zu 90 % passen meine Infos. In diesem Falle tippe ich allerdings eher auf eine Quoto ähnlich wie bei der Corona-Nicht-Sterblichkeit von ca 99,7%.
DerLord Du bist ein Astronaut?!
nur im Deep Space des Internets
Morgen schließt das Transferfenster in der Schweiz. Das heißt morgen wird sich zeigen, wie es mit Junior weitergeht...