- Bearbeitet
Bringt uns diese Rückkaufsklausel überhaupt was, wenn der Spieler nicht zu uns zurück will? Ist ja kein Vorkaufsrecht oder?
Also wenn z.B. Rapid ein Angebot von, sagen wir mal Augsburg über 5 Mio. bekommt und der Spieler auch dorthin will, dann können wir uns unser Rückkaufsrecht ja theoretisch sonst wo hinstecken oder?
Hätten wir ein Vorkaufsrecht drinnen, könnten wir dieses ziehen und dann den deal selber abschließen, sonst aber doch nicht. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?!