gibt da einen Artikel zu Undav, bei dem es ja ganz ähnlich war: https://www.kicker.at/ob-rueckkaufklauseln-zulaessig-sind-ist-ungeklaert-1039868/artikel
Rechtlich betrachtet aber hätte der Profi wohl keine Chance, erklärt Prof. Dr. Philipp Fischinger, ganz allgemein auf das Thema Rückkaufklauseln bezogen: “Die Ausgangssituation ist so, dass der Spieler beim Wechsel zu Klub X zugestimmt hat, dass er bei Klub Y wieder einen Arbeitsvertrag hat, wenn der Klub Y ihn anfordert. Juristisch ist diese Anforderung eine sogenannte aufschiebende Bedingung.”
Sollte das so sein, hat Sangare da wohl kein Mitspracherecht. Anders wäre es, wenn wir ein “Vorkaufsrecht” oder “matching right” hätten.