Übrigens aus der ÖFB - Rechtspflegeordnung
§ 112 Diskriminierung
(1) Wer eine Person oder eine Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder
verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen (in welcher Form auch immer) in Bezug auf
Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, ethnische,
nationale oder soziale Herkunft, politische Meinung oder aus sonstigen Gründen in seiner bzw.
ihrer Würde oder Integrität verletzt, wird für mindestens 5 Pflichtspiele gesperrt bzw. erhält eine
entsprechende Funktionssperre. Zusätzlich können ein Stadionverbot und/oder eine Geldstrafe in
der Höhe von mindestens € 1.000,– verhängt werden. Bei einem Offiziellen, der sich dieses
Vergehens schuldig macht, beträgt die Geldstrafe mindestens € 1.500,-.
(2) Verletzen mehrere Personen (Offizielle und/oder Spieler) desselben Vereines Abs. 1 oder liegen
anderweitige gravierende Umstände vor, können der betreffenden Mannschaft bei einem ersten
Vergehen drei Punkte und bei einem zweiten Vergehen sechs Punkte abgezogen werden; bei
einem weiteren Vergehen kann ein Zwangsabstieg ausgesprochen werden. In Spielen ohne
Punktevergabe wird die entsprechende Mannschaft, sofern zuordenbar, vom Bewerb ausgeschlossen.
(3) Wenn ein oder mehrere einem Verein zuordenbare Anhänger bei einem Spiel ein Vergehen nach
Abs. 1 begehen, kann der betreffende Verein, selbst wenn diesen daran kein schuldhaftes Verhalten trifft, mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 1.500,– bis € 20.000,–, einem Abzug von
Punkten und/oder der Austragung eines Spiels unter Ausschluss eines Teiles der Öffentlichkeit
belegt werden
Nachdem dies ja nicht bei einem Spiel passiert ist, sondern danach, ist halt die Frage ob diese Sanktionen auch greifen. Zu wünschen wäre es allemal.