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tommtomm B-Liste und vom Verband ausgebildete Spieler sind nicht dasselbe.
Vom Verband ausgebildete Spieler:
Ein „vom Verband ausgebildeter Spieler“ ist ein Spieler, der – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in der er seinen 15. Geburtstag begangen hat) und seinem 21. Geburtstag (oder dem Ende der Spielzeit, in der er seinen 21. Geburtstag begangen hat) für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes), gleich, ob aufeinanderfolgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem oder mehreren Vereinen desselben Verbands registriert war. Im Kontext dieses Absatzes kann die Spielzeit direkt vor dem 15. Geburtstag eines Spielers mitgerechnet werden, falls sein Geburtstag nach dem letzten Spiel der entsprechenden nationalen Meisterschaft, jedoch vor oder auf dem 30 Juni (Wintermeisterschaft) bzw. vor oder auf dem 31 Dezember (Sommermeisterschaft) liegt; die Spielzeit unmittelbar nach seinem 21. Geburtstag kann mitgerechnet werden, falls sein Geburtstag auf oder nach dem 1 Juli (Wintermeisterschaft) bzw. auf oder nach dem 1. Januar (Sommermeisterschaft), jedoch vor dem ersten Spiel der entsprechenden nationalen Meisterschaft liegt.
B-Liste:
Ein Spieler kann auf Liste B eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1 Januar 2003 geboren wurde und seit seinem 15. Geburtstag während zwei aufeinander folgenden Jahren ununterbrochen bzw. während insgesamt drei aufeinander folgenden Jahren mit einer Unterbrechung von maximal einem Jahr für eine Ausleihe an einen Verein desselben Verbands für den betreffenden Verein spielberechtigt war. 16-jährige Spieler können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren.