Alerion
Red Bull kann sich die Überschüsse nicht ausschütten lassen, da die operative GmbH im Besitz des Vereins ist. (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/Registerauszug). Eine alineare/asymmetrische Ausschüttung an eine nichtbeteiligte Person/GmbH/AG ist gesellschaftsrechtlich nicht möglich. Und ein Verein hat grds. dem Zweck laut Statuten zu dienen. Das bedeutet, hier kann auch nicht Geld willkürlich abfließen.
Es würde zwar ein paar Weg geben, dass Geld an die Red Bull GmbH (die nichts mit Sport zu tun hat) fließt, wofür es aber zB einen Darlehensvertrag geben müsste. Das ist aber nicht so einfach, sonder müsste einer ziemlich langfristigen Planung unterliegen.